Wann sollte keine Behandlung mit Hyaluronsäure durchgeführt werden, was sind die Gegenanzeigen?
Von einer Behandlung mit einer Hyaluronfiller (dazu zählt auch die Lippenkorrektur mit Hyaluronsäure) sollte bei Zutreffen von einem der folgenden Punkte abgesehen werden:
- Personen unter 18 Jahren
- Schwangerschaft
- Stillzeit
- bekannte Allergie gegen Hyaluronsäure
- Chemotherapie innerhalb der letzten 12 Monate
- Einnahme von Blutgerinnungsmitteln (z.B. Aspirin, Ibuprofen, Diclofenac)
- akute Infektionskrankheiten (z.B. Grippe, Herpes)
- Autoimmunerkrankung
- bekannte Wundheilungsstörungen, Neigung zu hypertropher Narbenbildung
- erhöhte Blutungsneigung und Bluterkrankungen